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Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt  |  E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de  |  Online: http://www.vgem-helmstadt.de

 

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Letzte Änderung:
04.09.2019

Mitteilung an alle Bauantragsteller und Planfertiger (Bauvorlageberechtigte)

Zum 01.01.2012 wurden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung neue Statistikbogen eingeführt, die bei Bauanträgen ab 2012 zwingend zu verwenden sind. Es sind dies (je nach Art des Bauvorhabens):

 

  • Erhebungsbogen für Baugenehmigung
  • Ergänzungsblatt zum Erhebungsbogen Baugenehmigung
  • Erhebungsbogen für Bauabgang

 

Diese Vordrucke sowie entsprechende Erläuterungen sind im Internet im pdf-Format zugänglich.

 

Das Landratsamt Würzburg weist darauf hin, dass ab 2012 zwingend die aktuellen Antragsvordrucke (Bauantrag, Baubeschreibung etc.) zu verwenden sind. Diese sind auf der Internetseite des Landkreises zugänglich.

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